Die Erlaubnis zum Fällen eines Baumes im Garten ist nicht mehr erforderlich

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Anonim

Ab dem 1. Januar 2022 gelten Vorschriften, die es Grundstückseigentümern erlauben, Bäume ohne Erlaubnis zu fällen.

HINWEIS - Dies ist ein Archivartikel. Weitere Änderungen des Reglements treten ab 17.06.2022 in Kraft - finden Sie hier

Bis vor kurzem war Holzeinschlag nur mit Genehmigung erlaubt

Anfang 2022 trat eine Novelle des Naturschutzgesetzes in Kraft. Für Gartenbesitzer ist es wichtig, denn es enthält unter anderem Vorschriften über Baumfällen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie zum Fällen eines Baumes auf Ihrem eigenen Grundstück bis vor kurzem eine Genehmigung (ausgestellt vom Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsidenten) einholen mussten. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, musste ein Antrag gestellt werden (inklusive Beschreibung des Baumes, der genauen Abmessungen und des Grundes für den Holzeinschlag). Es war auch notwendig, einen Plan der sog Ersatzpflanzungen - die Idee war, neue Bäume oder Sträucher im Austausch gegen gefällte Bäume oder Sträucher zu pflanzen. Erhob das Amt innerhalb von 30 Tagen keine Einwände, konnte der Baum gefällt werden. Für das Fällen von Jungpflanzen (bis 10 Jahre) und Obstbäumen und -sträuchern waren keine Genehmigungen erforderlich.
Es gab eine recht starre Preisliste für das Fällen von Bäumen (je nach Art und Größe des Baumes), die jedoch nicht für natürliche Personen galt, die Bäume für Zwecke fällen, die nicht mit der Führung eines Unternehmens zusammenhängen. Daher erhob das Amt keine Gebühren für das Fällen eines Baumes aus dem Garten. Das Fällen eines Baumes ohne Erlaubnis (oder ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers) hatte jedoch schwere Strafen zur Folge.

Neue Baumfällverordnung

Zum Jahreswechsel benötigen Sie keine Bewilligung zum Fällen von Bäumen und Sträuchern, die auf Grundstücken natürlicher Personen wachsen und für nicht betriebswirtschaftliche Zwecke entfernt werden (Art. 83f Ziff. 3a). So können Bäume im eigenen Garten ohne Formalitäten, Mitteilungen an Ämter etc. gefällt werden.

Unternehmen, Genossenschaften etc. müssen weiterhin eine Bewilligung zum Fällen des Baumes beantragen, aber auch hier hat sich einiges geändert. Die Bewilligung wird nicht benötigt, um Bäume zu fällen, deren Stammumfang in einer Höhe von 130 cm nicht überschreitet:
  • 100 cm für Pappel, Weide, Rosskastanie, Esche und Silberahorn, Robinie und London Hobel;
  • 50 cm - für andere Arten.

Die neuen Regelungen lassen den Kommunen auch viel Freiheit bei der Festlegung, wofür die Genehmigung in ihrem Gebiet benötigt wird. Die Höhe der Gebühren (die zu ihren Budgets gehen) hängt auch von den Gemeinden ab, aber der Höchstsatz für das Fällen von Bäumen (500 PLN) und Sträuchern (200 PLN) wurde festgelegt.

Planen Sie, Bäume in Ihrem Garten zu pflanzen, damit Sie sie nicht fällen müssen. Aufgefordert, wonach zu suchen ist

Mehr Freiheit – weniger Bäume?

Den Annahmen zufolge sollen die neuen Regelungen in erster Linie Privatpersonen das Leben erleichtern, die bisher mit Bürokratie konfrontiert waren, bevor sie Bäume von ihrem eigenen Land entfernen mussten. Es ist auch anzumerken, dass die Ämter diese Genehmigungen ohnehin am häufigsten erteilt haben. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Ablehnungen am häufigsten auf Bäume von natürlichem oder historischem Wert bezogen – es wurde nicht vereinbart, alte Bäume oder geschützte Arten zu fällen. Außerdem musste beim Fällen eines Baumes ein neuer gepflanzt werden. Mit den neuen Regelungen werden diese Anforderungen und Einschränkungen aus dem Naturschutzgesetz verschwinden.