Viele Pflanzen, die auf der Wiese oder im Wald zu finden sind, sind geschützte Arten. Wir erklären, was das Gesetz dazu sagt und wie man damit umgeht – auch im Garten.
Ein Ausflug in den Wald ist eine tolle Gelegenheit für einen engen Kontakt mit der Natur, die uns viel zu bieten hat. Wenn wir in der Natur unterwegs sind, nehmen wir ihre Großzügigkeit leider oft zu wörtlich und verwenden eifrig alles, was uns gefällt.
Ohne nachzudenken pflücken wir Blumen, sammeln Samen und graben manchmal sogar ganze Pflanzen aus, um mit einer Tüte voller Trophäen nach Hause zu kommen. Pflanzen aus einem Wald oder einer Wiese werden gerne im Garten gepflanzt und wenn sie wachsen, teilen wir sie mit einem Nachbarn oder Freund. Leider kann uns ein so sorgloser Umgang mit der Natur teuer zu stehen kommen, und außerdem ist er eine Bedrohung für viele Pflanzen.
siehe Fotos

Die bärtige Glockenblume bedeckte früher Bergwiesen. Es ist jetzt vom Aussterben bedroht.

Bitterkeit hat viele Varianten. Wilder stängelloser Enzian ist jedoch streng geschützt.

Lasst uns die wilde Nieswurz nicht aufheben. Sie können wie andere geschützte Pflanzen aus legalen Quellen bezogen werden.

Schwärme sind der Stolz der Steingärten. Sie können jedoch nicht aus natürlichen Lebensräumen in Gärten „verpflanzt“ werden.

Leider sind der Alpen- und der Europäische Blütenkopf vom Aussterben bedrohte Pflanzen.

Wilde Goldfischlilien sind heute selten. Durch die Vielzahl der angebauten Sorten können wir sie jedoch im Garten genießen, ohne die Umwelt zu schädigen.

Lasst uns keine wilden Eisenhütten aufheben. Sie sind nicht nur streng geschützt, sondern auch sehr gif.webptig.

Wenn wir den Weihnachtsmann am Meer im Garten haben möchten, kaufen wir ihre Setzlinge im Laden.

Einige der streng geschützten Pflanzen stehen derzeit unter Teilschutz (z.B. das weiße Knie). Aber sie können sowieso nicht ohne Erlaubnis aufgehoben oder ausgegraben werden.

Die Stiellose und die Sibirische Schwertlilie stehen unter strengem Artenschutz.

Blau wachsende Wildnelken stehen unter Schutz. Aber ihre Gartensorten wurden gezüchtet.

Küchenschellen waren früher weit verbreitet, heute stehen sie unter strengem Schutz.

Spring Miłek gehört zu den streng geschützten Pflanzen.
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Viele Pflanzen, die wir von Ausflügen außerhalb der Stadt gut kennen und eifrig in Hausgärten kultiviert werden, fallen nach und nach ihrer eigenen Attraktivität zum Opfer und verschwinden langsam aus der natürlichen Umgebung. Die einst verbreiteten Wald- oder Wiesenarten, die uns mit ihrer Schönheit begeisterten, werden nun einzigartig, denn sie sind stellenweise völlig ausgerottet und dort, wo sie überlebt haben, stark gefährdet.
Zu den gefährdeten Pflanzen zählen unter anderem Bartglöckchen, kurzstieliger Enzian, blaue Nelke, Bergschwarm, rötliche Nieswurz, Frühlingsgnade, Alpen- und Europabeet, Alpen- und Wiesenschelle, Sibirische Schwertlilie, Goldkopflilie, breitblättrige Erbse, Eschendiphtherie, Nicht-Mandarinorange stark, Zwergbirke, Küsten-St. Nikolaus, Royal Longhorn.
Damit sie nicht vollständig aussterben, war es notwendig, sie unter Rechtsschutz zu stellen, wodurch sie die Chance erhielten, ihre früheren Positionen wiederzubeleben und neu zu bevölkern. Die Anzahl der am stärksten gefährdeten Personen wird daher ständig überwacht die Listen der streng geschützten Arten ändern sich von Zeit zu Zeit. Einige Arten erscheinen auf ihnen, andere sind gelöscht oder stehen unter teilweisem Schutz. Bevor Sie also auf die Wiese oder in den Wald gehen, lohnt es sich, sich mit den aktuellen Listen vertraut zu machen.
Was das Pflanzenschutzgesetz sagt
Alle Fragen im Zusammenhang mit geschützten Arten werden durch das Gesetz vom 16. April 2004 über den Naturschutz und die Verordnung des Umweltministers vom 9. Oktober 2014 über den Schutz von Pflanzenarten geregelt. Das Gesetz definiert strenge Pflanzenarten, die in Polen unter strengem und teilweisem Schutz stehen, weist auf die Möglichkeit ihrer Verwendung zu Züchtungs- oder Forschungszwecken hin, legt die Methoden ihrer Gewinnung fest und weist auf Ausnahmen von den Verboten hin. Es berücksichtigt auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften und weist auch auf die Behörden hin, die berechtigt sind, Genehmigungen für die Ernte oder den Anbau von Wildpflanzen zu erteilen.
Geschützte Pflanzen - nur mit Sondergenehmigung
Aus den Bestimmungen des Gesetzes können wir unter anderem entnehmen, dass wir keine Stecklinge, Samen oder andere Pflanzenteile unter Naturschutz beziehen, anbauen, vermehren, verkaufen oder gar nicht anbauen dürfen spenden Sie sie an andere.
Wenn wir Pflanzen, die in das Gesetz aufgenommen wurden, legal erwerben möchten, z. 120).
Natürlich wird ein solches Dokument niemandem ausgestellt, der danach fragt, denn dann würde das gesamte Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten keinen Sinn machen. Wenn wir es also erhalten möchten, müssen wir eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die in Der Akt. Wir können jedoch ohne Erlaubnis generelle Ausnahmen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Verboten in Anspruch nehmen (z.B. periodische Beschaffung von Heilpflanzen).
Wie groß ist das Risiko, die Regeln zu missachten?
Und was kann uns passieren, wenn wir das Gesetz missachten? Wie sich herausstellte, reichte es von der Beschlagnahme von Pflanzen über Geldstrafen (z.B. ein Mandat der Forstwache) bis hin zur Einschränkung der Freiheit (u.a. Gesetzblatt 2022, Pos. 142, Artikel 127a). Wir müssen jedoch keine Angst haben, dass wir, wenn wir bei einem Ausflug in den Wald eine Pflanze pflücken, die zufällig auf der Liste der geschützten Arten steht, sofort ins Gefängnis kommen, weil die Tat unbeabsichtigte Schäden schonend behandelt.
Auch auf den Anbau geschützter Pflanzen müssen wir nicht verzichten, denn wenn wir sie bei einem lizenzierten Verkäufer mit entsprechenden Genehmigungen kaufen, können wir ihre Schönheit im eigenen Garten ohne Angst genießen.
Pflanzen im Garten geschützt
Wenn wir geschützte Pflanzenarten im Garten haben wollen, wir müssen ihre Stecklinge oder Samen von einer legalen Quelle kaufen (also vorzugsweise in einem Geschäft, dessen Inhaber für die Ware verantwortlich ist, nicht in einem Basar etc.). Pflanzen, die in unserem Garten wachsen werden, können gepflückt und für unseren eigenen Bedarf verwendet werden. Wir dürfen sie jedoch nicht selbst in die Natur bringen, also zum Beispiel in den Wald mitnehmen und dort anpflanzen oder zu kommerziellen Zwecken vermehren.
Es gibt auch Pflanzenarten mit Gartensorten. Sie unterliegen nicht solchen Beschränkungen (die Vorschriften gelten nur für reine Wildarten).